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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit

Vertragspartner & Kontaktinformationen

Verinorm GmbH

Osterholzallee 140/7
71636 Ludwigsburg

Vertreten durch:

Aydogan Domurcuk

Kontakt:

Telefon: +49 7141 49 31 28 0
E-Mail: info@verinorm.de

§1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, die Verinorm GmbH (auch „Auftragnehmer" genannt) mit ihren Kunden, sowohl national als auch international, abschließt.

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Verinorm GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu (§ 305b BGB).

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(4) Die im Einzelauftrag getroffenen Regelungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ihnen widersprechen.

(5) Die Verinorm GmbH wird für ihre Auftraggeber ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig.

§2 Angebote und Vertragsunterlagen

(1) Sofern im Angebot keine andere Bindefrist genannt ist, ist die Verinorm GmbH an ihr Angebot zehn Kalendertage ab Ausstellungsdatum gebunden (§ 145 BGB). Sämtliche Inhalte der Angebote und Verträge sind vertraulich zu behandeln.

(2) Der Auftragnehmer behält das Eigentum und sämtliche Urheberrechte an seinen Angebotsunterlagen vor (§§ 903, 1004 BGB, § 2 UrhG). Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§3 Leistungsumfang

(1) Die Verinorm GmbH erbringt ihre Leistungen nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Normen, den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Sicherheits- und Qualitätsstandards, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (§ 631 Abs. 2 BGB).

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Verinorm GmbH all für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte, Unterlagen und Informationen vollständig, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (§ 242 BGB).

(3) Der Auftraggeber hat vor Leistungserbringung auf ihm bekannte Vorschäden, Änderungen, Störungen oder sonstige Besonderheiten des Vertragsgegenstandes hinzuweisen, die für die Durchführung relevant sind (§ 241 Abs. 2 BGB).

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Erfüllungsgehilfen einzubinden (§ 278 BGB).

(5) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag zwischen den Parteien (§ 133 BGB zur Auslegung von Willenserklärungen).

§4 Geheimhaltung und Datennutzung / Datenschutz

(1) Der Auftraggeber kann von den schriftlichen Unterlagen, die Verinorm zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die eigenen Unterlagen erstellen (§ 51 UrhG).

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der EU-Datenschutzverordnung („DSGVO").

(3) Für den Auftraggeber besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten beim „Verantwortlichen" sowie ein Beschwerderecht beim „Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg" (Art. 15-17, 77 DSGVO).

(4) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

§5 Gewährleistung

(1) Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB), es sei denn, die Verinorm GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen (§ 438 Abs. 3 BGB).

(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 633 ff. BGB).

§6 Zahlungsbedingung

(1) Sofern nicht abweichend vereinbart, versteht sich die Vergütung je nach Dienstleistung und Vereinbarung der gesetzlichen Umsatzsteuer in der gültigen Höhe (§ 1 Abs. 1 UStG).

(2) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine solche Regelung, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Honorarordnung der Verinorm GmbH, sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist oder bekannt sein musste; andernfalls gilt die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB).

(3) Verinorm ist berechtigt, Vorauszahlungen gegen Stellung einer Sicherheit in entsprechender Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen für die Teilleistungen dürfen gefordert werden (§ 632a BGB).

§7 Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund in Textform gekündigt werden (§ 314 BGB). Aus wichtigem Grund ist Verinorm zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn

  • sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten im Verzug befindet oder die Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von Verinorm nicht zu vertretenden Gründen gestört ist;
  • seitens des Auftraggebers unrechtmäßig versucht wird, das Ergebnis des Auftrags zu verfälschen bzw. zu beeinflussen oder das Ergebnis unzulässig, z.B. irreführend, durch ihn oder seine Geschäftspartner verwendet wird;
  • der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt.

(2) Die Verinorm GmbH darf in den Fällen gemäß § 6 Abs. 1 die Erbringung weiterer Leistungen verweigern (§ 320 BGB). Ggf. bereits gewährte Nutzungsrechte enden mit Wirksamwerden der Kündigung.

§8 Haftung der Verinorm GmbH

(1) Die Verinorm GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Verinorm GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§ 309 Nr. 7a BGB).

Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), für übernommene Garantien nach § 443 BGB, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen nach § 276 Abs. 1 BGB.

(2) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Kardinalpflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Rechtsnormen werden hierfür aus § 280 Abs. 1 BGB genommen.

(3) Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(4) Werden in den Schutzbereich der vertraglichen Leistung Dritte einbezogen oder werden die Beratungsleistungen der Verinorm GmbH vom Auftraggeber bestimmungsgemäß gegenüber Dritten verwendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Dritten vor Verwendung der Leistung über die vorstehenden Haftungsbeschränkungen sowie über den konkreten Leistungsumfang zu informieren (§ 241 Abs. 2 BGB).

§9 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag sowie sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form (z. B. Schriftform gemäß § 126 BGB) vorgeschrieben ist.

Dieses Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel selbst.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – sofern die Voraussetzungen des § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen – Stuttgart.

Die Verinorm GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen (§ 12 ZPO).

(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich eine Regelungslücke ergeben, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht.

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