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Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz – die zentrale Pflicht im Arbeitsschutz nach § 5 ArbSchG.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind.

Als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bildet sie die Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.

Gesetzliche Pflicht nach § 5 ArbSchG
Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen
Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG
Regelmäßige Aktualisierung erforderlich
Schutz vor Haftungsrisiken

Gefährdungsbereiche

Mechanische Gefährdungen
Elektrische Gefährdungen
Gefahrstoffe & chemische Einwirkungen
Biologische Gefährdungen
Brand- und Explosionsgefährdungen
Thermische Gefährdungen
Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibration, Strahlung)
Psychische Belastungen
Arbeitsumgebungsbedingungen
Physische Belastungen & Ergonomie
Organisatorische Mängel
Arbeitszeit & Arbeitsorganisation
Unser Vorgehen

In 6 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung

Systematisch, praxisnah und rechtssicher

1
Arbeitsbereiche erfassen

Systematische Erfassung aller Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen.

2
Gefährdungen ermitteln

Identifikation aller potenziellen Gefährdungen und Belastungen – mechanisch, elektrisch, chemisch, biologisch, psychisch und organisatorisch.

3
Risiken bewerten

Bewertung der ermittelten Gefährdungen nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zur Priorisierung.

4
Maßnahmen festlegen

Definition konkreter Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip: Technisch, Organisatorisch, Persönlich.

5
Maßnahmen umsetzen

Begleitung bei der Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen.

6
Wirksamkeit prüfen

Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen.

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Wir erstellen oder aktualisieren Ihre Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher und praxisnah.

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