Gefährdungsbeurteilung
Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz – die zentrale Pflicht im Arbeitsschutz nach § 5 ArbSchG.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind.
Als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bildet sie die Grundlage für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.
Gefährdungsbereiche
In 6 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung
Systematisch, praxisnah und rechtssicher
Systematische Erfassung aller Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen.
Identifikation aller potenziellen Gefährdungen und Belastungen – mechanisch, elektrisch, chemisch, biologisch, psychisch und organisatorisch.
Bewertung der ermittelten Gefährdungen nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zur Priorisierung.
Definition konkreter Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip: Technisch, Organisatorisch, Persönlich.
Begleitung bei der Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen.
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Wir erstellen oder aktualisieren Ihre Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher und praxisnah.
