Sicherheitsunterweisung
Professionelle Sicherheitsunterweisungen gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschriften. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher und rechtskonform geschult sind.
Warum Sicherheitsunterweisungen?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Sicherheitsunterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Wir übernehmen die Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Sicherheitsunterweisungen – rechtssicher und praxisnah.
Gesetzliche Pflicht
Mindestens 1x jährlich
Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Unterweisungen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Für alle Mitarbeiter
Vom Azubi bis zur Führungskraft
Jeder Beschäftigte muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden.
Unsere Unterweisungsangebote
Von der Erstunterweisung bis zum umfassenden Schulungskonzept
Umfassende Erstunterweisung für neue Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit. Vermittlung aller relevanten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen am Arbeitsplatz.
Jährliche Wiederholungsunterweisungen gemäß gesetzlicher Vorgaben. Auffrischung des Wissens und Information über aktuelle Änderungen im Arbeitsschutz.
Spezifische Unterweisungen für besondere Tätigkeiten und Gefahrenbereiche. Angepasst an die individuellen Risiken Ihres Arbeitsplatzes.
Schulung von Führungskräften zu ihren Pflichten im Arbeitsschutz. Delegation von Unternehmerpflichten und Verantwortlichkeiten.
Rechtssichere Dokumentation aller durchgeführten Unterweisungen. Nachweisführung für Behörden und Berufsgenossenschaften.
Erstellung maßgeschneiderter Unterweisungskonzepte für Ihr Unternehmen. Systematische Planung und Organisation aller erforderlichen Schulungen.
Sicherheitsunterweisungen anfragen
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Unterweisungskonzept.
