Hinweis: KI-generiert. Dieses Motiv wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt. Es zeigt keine realen Räume, Anlagen oder Personen der Verinorm GmbH.Sicherheitsunterweisung
Die Jahresunterweisung ist fällig, der letzte Nachweis stammt aus der Zeit vor der neuen Maschine – oder es gibt keinen. Wir unterweisen Ihre Beschäftigten an ihrer eigenen Tätigkeit und hinterlassen die Nachweise, nach denen im Audit und nach einem Unfall gefragt wird.
- § 12
- ArbSchG: Pflicht ab dem ersten Beschäftigten
- jährlich
- Mindestturnus nach DGUV Vorschrift 1
- 6 Monate
- Turnus für Beschäftigte unter 18 Jahren
- 990 €
- pauschal bis 20 Mitarbeitende, zzgl. MwSt.
Seit 2008 · 500+ beratene Unternehmen · im BAFA-Förderprogramm registriert
Drei Ausgangslagen, aus denen die Anfrage kommt
Unterwiesen wird meistens etwas. Die Frage im Ernstfall ist, ob sich belegen lässt, wer wann worüber unterwiesen wurde und ob die Inhalte zu den Gefährdungen dieser Tätigkeit passen.
Wir beginnen deshalb mit Ihren vorhandenen Nachweisen und der Gefährdungsbeurteilung. Daraus ergibt sich, was nachzuholen ist und was bereits trägt.
- Der Turnus ist überschritten
- Die letzte Unterweisung liegt mehr als zwölf Monate zurück. § 4 DGUV Vorschrift 1 nennt zwölf Monate als Mindestabstand, nicht als Zielwert.
- Der Nachweis fehlt oder trägt nicht
- Es gibt eine Anwesenheitsliste ohne Thema, ohne Dauer und ohne Unterschriften. Im Audit und nach einem Unfall zählt genau das, was darauf steht.
- Die Inhalte passen nicht zur Tätigkeit
- Ein Foliensatz für den ganzen Betrieb erfüllt § 12 ArbSchG nicht: Verlangt sind Anweisungen, die eigens auf den Arbeitsplatz ausgerichtet sind.
Wann unterwiesen werden muss
§ 12 ArbSchG nennt drei Anlässe: die Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich und die Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologie. Jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Dazu kommt die Wiederholung mindestens einmal jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1.
Der jährliche Turnus wird im Betrieb oft als der einzige Anlass gelesen. Tatsächlich ist er die Untergrenze. Ändert sich die Gefährdungslage, ist unabhängig vom Kalender zu unterweisen – und zwar bevor die Tätigkeit aufgenommen wird.
Anlässe außerhalb des Jahresturnus
- Einstellung, auch bei Aushilfen, Praktikanten und Werkstudenten
- Versetzung oder Veränderung im Aufgabenbereich
- neue Maschinen, Anlagen oder Arbeitsverfahren
- neue Gefahrstoffe oder geänderte Sicherheitsdatenblätter
- Rückkehr nach längerer Abwesenheit, etwa Elternzeit oder langer Krankheit
- nach einem Unfall oder einem Beinaheunfall in diesem Bereich
- bei festgestelltem Fehlverhalten oder auffälligen Mängeln bei einer Begehung
- vor dem ersten Einsatz von Leiharbeitskräften und Fremdfirmen in Ihrem Bereich
Pflicht und Turnus
- Rechtsgrundlage
- § 12 ArbSchG
- Mindestturnus
- § 4 DGUV Vorschrift 1
- Wiederholung
- mindestens jährlich
- Unter 18 Jahren
- halbjährlich (§ 29 JArbSchG)
- Erstunterweisung
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- Leiharbeit
- Entleiher (§ 12 Abs. 2)
- Verantwortlich
- Arbeitgeber (§ 13 ArbSchG)
Form und Nachweis
- Bezugsgröße
- Arbeitsplatz und Tätigkeit
- Form
- mündlich, bei Gefahrstoffen zwingend
- Nachweis
- schriftlich, mit Unterschrift
- Inhalt des Nachweises
- Datum, Thema, Dauer, Namen
- Wirksamkeit
- § 3 Abs. 1 ArbSchG
- Aufbewahrung
- keine allgemeine Frist
- Expositionsverzeichnis
- 40 Jahre (GefStoffV)
Rechtsgrundlage und Pflicht
Die Unterweisungspflicht steht nicht nur im Arbeitsschutzgesetz. Mehrere Verordnungen verlangen eigene, tätigkeitsbezogene Unterweisungen mit eigenem Turnus – zusammenführbar in einem Termin, aber nicht weglassbar.
| Merkmal | Was die Vorschrift verlangt | Was daraus im Betrieb folgt |
|---|---|---|
| § 12 Abs. 1 ArbSchG | Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologie – jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. | Die Unterweisung ist auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit auszurichten und bei geänderter Gefährdungslage zu wiederholen. |
| § 12 Abs. 2 ArbSchG | Bei Arbeitnehmerüberlassung unterweist der Entleiher. | Leiharbeitskräfte unterweist Ihr Betrieb vor dem ersten Einsatz. Der Verleiher kann Ihnen das nicht abnehmen. |
| § 4 DGUV Vorschrift 1 | Unterweisung erforderlichenfalls wiederholt, mindestens aber einmal jährlich; die Durchführung ist zu dokumentieren. | Zwölf Monate sind die Untergrenze, nicht der Regelfall. Der Nachweis ist schriftlich zu führen. |
| § 29 JArbSchG | Unterweisung Jugendlicher vor Beschäftigungsbeginn und danach in halbjährlichen Abständen. | Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt ein eigener, kürzerer Turnus. |
| § 14 BetrSichV | Unterweisung zu Arbeitsmitteln vor deren Verwendung, bei Änderungen und mindestens jährlich. | Grundlage ist die Betriebsanweisung des jeweiligen Arbeitsmittels, nicht die Betriebsanleitung des Herstellers. |
| § 14 GefStoffV | Mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen zu bestätigen. | Bei Gefahrstoffen genügt eine Anwesenheitsliste nicht: Es braucht die Bestätigung der Unterwiesenen und die allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. |
| BioStoffV | Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen. | Betrifft Pflege, Labor, Abfallwirtschaft, Lebensmittelbetriebe und die Instandhaltung entsprechender Anlagen. |
| § 6 ArbStättV | Unterweisung unter anderem zu Fluchtwegen, Notausgängen, Brandschutz und Erster Hilfe. | Diese Themen betreffen jeden Beschäftigten, auch im Büro, und gehören in jede Jahresunterweisung. |
| §§ 5, 6 ArbSchG | Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation ihrer Ergebnisse. | Sie liefert die Inhalte. Ohne sie lässt sich nicht begründen, warum gerade diese Themen unterwiesen wurden. |
| § 13 ArbSchG | Verantwortliche Personen; eine Übertragung von Aufgaben wirkt nur schriftlich und an zuverlässige, fachkundige Personen. | Die Durchführung lässt sich an Vorgesetzte oder an uns übertragen. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. |
| § 209 SGB VII | Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. | Nach einem Unfall prüft der Unfallversicherungsträger zusätzlich, ob Regressansprüche gegen den Betrieb bestehen. |
Wer diese Pflichten erfüllt, hat einen großen Teil dessen erledigt, was ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 unter Kompetenz und Bewusstsein verlangt. Die Norm erfindet keine neuen Pflichten, sie ordnet die bestehenden.

Nachweis
Nach einem Unfall wird als Erstes nach der Unterweisung gefragt
Unfallversicherungsträger, Aufsichtsbehörde und im Ernstfall die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die verunfallte Person über die Gefährdungen ihrer Tätigkeit unterwiesen war. Der schriftliche Nachweis ist dabei das zentrale Beweismittel – und er trägt nur, wenn Thema, Datum und Unterschriften darauf stehen.
Wir dokumentieren so, dass die Unterlage diese Prüfung aushält, und übergeben sie in einer Form, die Sie ohne uns fortschreiben können.
- § 12
- unterweisen
- § 4
- jährlich wiederholen
- § 3
- Wirksamkeit prüfen
- § 13
- Verantwortung tragen
Welche Unterweisungen wir durchführen
Von der Erstunterweisung am ersten Arbeitstag bis zur Matrix, mit der Sie den Turnus danach selbst steuern.
- Erstunterweisung
- Vor Aufnahme der Tätigkeit, für neue Beschäftigte, Auszubildende und Leiharbeitskräfte. Inhalte sind die Gefährdungen des konkreten Arbeitsplatzes, die Betriebsanweisungen, Flucht- und Rettungswege und die Erste Hilfe.
- Jahresunterweisung
- Die Wiederholung nach § 4 DGUV Vorschrift 1. Wir setzen an dem an, was sich seit der letzten Unterweisung geändert hat: neue Arbeitsmittel, Vorfälle, Erkenntnisse aus Begehungen.
- Tätigkeitsbezogene Unterweisung
- Für Tätigkeiten mit eigener Vorschriftenlage, etwa Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Arbeiten in Höhe oder in engen Räumen, Flurförderzeuge und elektrische Betriebsmittel.
- Schulung für Führungskräfte
- Meister und Vorgesetzte unterweisen im Betrieb am besten selbst. Wir zeigen, wie sie unterweisen, was dabei zu dokumentieren ist und welche Pflichten mit einer Übertragung nach § 13 ArbSchG auf sie übergehen.
- Dokumentation und Nachweisführung
- Nachweise mit Datum, Thema, Dauer, Namen der Unterwiesenen und Unterschrift. Das ist die Unterlage, nach der Aufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaft und Auditor fragen.
- Unterweisungskonzept
- Die Matrix für den ganzen Betrieb: welche Tätigkeit welche Themen in welchem Turnus braucht und wer unterweist. Damit steuern Sie die Unterweisung danach selbst.
Hinweis: KI-generiert. Dieses Motiv wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt. Es zeigt keine realen Räume, Anlagen oder Personen der Verinorm GmbH.Vor Ort oder digital entscheiden Sie nach Schicht, Standort und Thema. Allgemeine Inhalte wie Brandschutz, Fluchtwege und Erste Hilfe lassen sich digital vermitteln. Gefahrstoffe verlangen nach § 14 GefStoffV eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung; diese Teile führen wir im Betrieb durch.
So läuft es ab
Sechs Phasen von der Sichtung der vorhandenen Nachweise bis zur Terminübersicht der nächsten Fälligkeiten.
- 01
Bestandsaufnahme
1 WocheWir sichten Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und die vorhandenen Unterweisungsnachweise. Daraus ergibt sich, wer wann zuletzt unterwiesen wurde und welche Nachweise fehlen.
- 02
Unterweisungsmatrix
1 WocheJe Tätigkeit wird festgelegt, welche Themen zu unterweisen sind, in welchem Turnus und wer unterweist. Die Matrix ist danach Ihr Terminplan für die Folgejahre.
- 03
Inhalte und Unterlagen
2 WochenDie Inhalte stammen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, nicht aus einer Themenliste. Dazu kommen die Betriebsanweisungen der Maschinen und Gefahrstoffe, die tatsächlich im Einsatz sind.
- 04
Termine und Durchführung
2 WochenUnterwiesen wird in Gruppen an den Arbeitsplätzen oder digital, je nach Schicht und Standort. Fremdsprachige Beschäftigte erhalten die Inhalte in einer Sprache, die sie verstehen.
- 05
Verständniskontrolle
1 WocheRückfragen, kurze Wissensabfrage, Vorführen am Arbeitsmittel. § 12 ArbSchG verlangt eine Unterweisung, die ankommt – nicht eine Veranstaltung, die stattgefunden hat.
- 06
Nachweis und Wiedervorlage
1 WocheSie erhalten die Nachweise mit Datum, Thema, Dauer, Unterweisendem und Unterschriften sowie eine Terminübersicht der nächsten Fälligkeiten.
- Projektwoche04
Bei einem Standort mit bis zu 20 Beschäftigten liegen zwischen Erstgespräch und vollständigem Nachweis in der Regel sechs bis sieben Wochen. Bei Schichtbetrieb, mehreren Standorten oder Montagetätigkeit verlängert sich vor allem die Phase der Durchführung.
Was wir übernehmen
- Sichtung der vorhandenen Nachweise und Abgleich mit der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisungsmatrix je Tätigkeit mit Themen, Turnus und Zuständigkeit
- Erstellung der Unterweisungsunterlagen aus Ihren Betriebsanweisungen
- Durchführung der Unterweisung vor Ort oder digital
- Verständniskontrolle und Dokumentation der Teilnahme
- Nachweise in einer Form, die Sie selbst fortschreiben können
- Terminübersicht der nächsten Fälligkeiten
Was bei Ihnen bleibt
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bereitstellen oder mit uns erstellen
- Beschäftigte für die Unterweisung freistellen, auch in Schicht und Montage
- Zugang zu Arbeitsplätzen, Maschinen und Gefahrstoffverzeichnis
- Betriebsanweisungen und Prüfnachweise, soweit vorhanden
- Benennung der Vorgesetzten, die künftig selbst unterweisen
- Umsetzung der Maßnahmen, die in der Unterweisung als Lücke sichtbar werden
Was kostet eine Sicherheitsunterweisung?
Für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden kostet die Sicherheitsunterweisung pauschal 990 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer – einschließlich Planung, Durchführung und Dokumentation.
Für größere Belegschaften, mehrere Standorte oder Schichtbetrieb erstellen wir nach dem kostenlosen Erstgespräch ein Angebot. Den Aufwand bestimmen die Zahl der Tätigkeiten, der Anteil an Gefahrstoffen und prüfpflichtigen Arbeitsmitteln und die Frage, wie viele Termine für Schichten und Einsatzorte nötig sind.
Die Ausgangslage können Sie vorab im Fragebogen schildern oder im Kontaktformular beschreiben. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, sagen wir das im Erstgespräch und rechnen sie getrennt aus.
Preis auf einen Blick
- Pauschale bis 20 Mitarbeitende
- 990 € zzgl. MwSt.
- Planung und Konzept
- enthalten
- Durchführung
- enthalten
- Dokumentation der Nachweise
- enthalten
- Ort der Durchführung
- vor Ort oder digital
- Größere Belegschaft
- Angebot nach Erstgespräch
- Erstgespräch
- kostenlos
Unterweisung im Detail
Wortlaut des § 12 ArbSchG, Zuständigkeit, digitale Durchführung, Nachweis und Aufbewahrung – aufgeklappt, wenn Sie es brauchen.
Was § 12 ArbSchG wörtlich verlangt
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Sie muss bei der Einstellung erfolgen, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie – und zwar jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Sie ist an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen. Den Mindestabstand von zwölf Monaten nennt § 4 DGUV Vorschrift 1.
„Ausgerichtet auf den Arbeitsplatz“ ist der entscheidende Halbsatz. Eine allgemeine Arbeitsschutzschulung für alle Abteilungen erfüllt ihn nicht. Die Inhalte stammen aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Wer im Betrieb unterweisen darf
Verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Durchführung kann er nach § 13 Abs. 2 ArbSchG schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen. In der Praxis sind das die direkten Vorgesetzten: Sie kennen die Tätigkeit, und ihre Anweisung wird im Arbeitsalltag befolgt.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Sie sind für die Unterweisung nicht zuständig und ersetzen die Führungskraft nicht. Externe – auch wir – unterweisen im Auftrag des Arbeitgebers; die Verantwortung bleibt bei ihm.
Digitale Unterweisung: was zulässig ist
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Form vor. Eine digitale Unterweisung ist zulässig, wenn sie auf die Tätigkeit bezogen ist, Rückfragen möglich sind und das Verständnis kontrolliert wird. Bei Gefahrstoffen verlangt § 14 GefStoffV ausdrücklich eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung.
Praktisch bewährt sich eine Mischung: allgemeine Themen wie Brandschutz, Fluchtwege, Erste Hilfe und Bildschirmarbeit digital, die tätigkeitsbezogenen Teile an der Maschine. Für Schicht, Montage und mehrere Standorte ist das oft die einzige Form, in der alle Beschäftigten fristgerecht erreicht werden.
Ein Video ohne Rückfrage und ohne Kontrolle ist keine Unterweisung. Im Audit fällt das auf, sobald der Auditor eine Person nach den Gefährdungen ihrer eigenen Tätigkeit fragt.
Was auf dem Nachweis stehen muss
Eine gesetzliche Formvorlage gibt es nicht. Bewährt und im Audit belastbar ist ein Nachweis mit Datum, Dauer, Thema und behandelten Betriebsanweisungen, Name und Funktion des Unterweisenden, den Namen der Teilnehmenden und deren Unterschrift.
Bei Gefahrstoffen sind Inhalt und Zeitpunkt nach § 14 GefStoffV schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen zu bestätigen. Für Beschäftigte, die am Termin fehlen, gehört der Nachholtermin in dieselbe Akte – eine offene Lücke in der Teilnehmerliste ist im Audit eine Abweichung.
Eine allgemeine Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise nennt das Arbeitsschutzrecht nicht. Weil der Nachweis nach einem Unfall zum Beweismittel wird, bewahren Betriebe ihn sinnvollerweise über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses auf. Für Expositionsverzeichnisse bei krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen gilt nach Gefahrstoffverordnung eine Frist von 40 Jahren.
Sprache, Verständnis und Wirksamkeit
Unterwiesen wird in einer Sprache, die die Beschäftigten verstehen. Das folgt bereits aus dem Wortlaut „ausreichend und angemessen“ in § 12 ArbSchG. Ein unterschriebenes Blatt über eine Unterweisung, die niemand verstanden hat, schützt weder die Person noch den Betrieb.
Ob die Unterweisung gewirkt hat, zeigt sich am Arbeitsplatz: Wird die Absaugung eingeschaltet, wird die Schutzeinrichtung benutzt, sind die Fluchtwege frei. Wir vereinbaren mit Ihnen eine Begehung einige Wochen nach der Unterweisung. Das ist zugleich der Nachweis der Wirksamkeit, den § 3 Abs. 1 ArbSchG für Schutzmaßnahmen verlangt.
Unterweisung im Managementsystem nach ISO 45001
Die Kapitel 7.2 und 7.3 der ISO 45001 verlangen den Nachweis von Kompetenz und Bewusstsein, nicht eine Teilnahmeliste. Geprüft wird im Stufe-2-Audit am Arbeitsplatz: Der Auditor fragt die Person an der Maschine nach den Gefährdungen ihrer Tätigkeit und nach dem Verhalten im Notfall.
Veraltete oder lückenhafte Unterweisungsnachweise gehören zu den häufigsten Abweichungen. Wie das Gesamtsystem aufgebaut wird, beschreibt unsere Seite zur ISO 45001 Beratung.
Häufige Fragen zur Sicherheitsunterweisung
Turnus, Teilnehmerkreis, Folgen fehlender Nachweise, digitale Durchführung und Kosten.
Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Bei Beschäftigten unter 18 Jahren verlangt § 29 JArbSchG einen halbjährlichen Turnus. Unabhängig davon ist bei jeder Einstellung, jeder Veränderung im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Zwölf Monate sind die Untergrenze: Ändert sich die Gefährdungslage früher, ist früher zu unterweisen.
Wer muss an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen?
Alle Beschäftigten, vom Auszubildenden bis zur Führungskraft, außerdem Aushilfen, Praktikanten, Werkstudenten und Leiharbeitskräfte. Bei Arbeitnehmerüberlassung unterweist nach § 12 Abs. 2 ArbSchG der Entleiher, also der Einsatzbetrieb. Unterwiesen wird arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, nicht abteilungsweise über einen gemeinsamen Foliensatz.
Was passiert, wenn keine Sicherheitsunterweisung durchgeführt wird?
Die Aufsichtsbehörde kann Unterlagen verlangen und Anordnungen treffen. Ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften ist nach § 209 SGB VII eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Schwerer wiegt der Unfallfall: Dann prüfen Unfallversicherungsträger und Staatsanwaltschaft, ob unterwiesen wurde, und der Nachweis ist das zentrale Beweismittel. Fehlt er, wirkt das gegen den Betrieb und gegen die verantwortlichen Personen persönlich.
Können Sicherheitsunterweisungen auch digital durchgeführt werden?
Ja. Wir führen die Unterweisung vor Ort oder digital durch. Eine digitale Unterweisung ist zulässig, wenn sie sich auf die Tätigkeit bezieht, Rückfragen möglich sind und das Verständnis kontrolliert wird. Für Gefahrstoffe verlangt § 14 GefStoffV eine mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung; diese Teile führen wir im Betrieb durch.
Was kostet eine Sicherheitsunterweisung?
Für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden liegt der Pauschalpreis bei 990 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, einschließlich Planung, Durchführung und Dokumentation. Für größere Belegschaften, mehrere Standorte oder Schichtbetrieb erstellen wir nach dem kostenlosen Erstgespräch ein Angebot. Die Ausgangslage können Sie vorab im Fragebogen schildern.
Wie schnell kann die Unterweisung stattfinden?
Zwischen Erstgespräch und vollständigem Nachweis liegen bei einem Standort mit bis zu 20 Beschäftigten in der Regel sechs bis sieben Wochen. Steht ein Audit- oder Besichtigungstermin fest oder ist der Turnus bereits überschritten, verdichten wir die Phasen und beginnen mit den Bereichen, deren Nachweise am ältesten sind. Sagen Sie uns den Termin im Erstgespräch, dann sagen wir Ihnen, ob er zu halten ist.
Brauchen wir dafür eine Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bestimmt, welche Gefährdungen bestehen und welche Themen zu unterweisen sind. Ohne sie bleibt offen, warum gerade diese Inhalte vermittelt wurden. Liegt keine oder nur eine veraltete Beurteilung vor, erstellen wir sie im selben Projekt mit – zum Vorgehen: Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Können wir danach selbst unterweisen?
Das ist das Ziel. Sie erhalten die Unterweisungsmatrix, die Unterlagen und die Nachweisvorlagen, und wir schulen Ihre Vorgesetzten darin, wie sie unterweisen und dokumentieren. Viele Betriebe lassen anschließend nur noch die Jahresunterweisung oder einzelne Fachthemen von uns durchführen.
Weiterführend: Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG liefert die Inhalte der Unterweisung, ISO 45001 ordnet beides in ein Managementsystem ein. Überblick über alle Beratungsleistungen.
Unterweisung planen oder Nachweise nachholen
Wir beginnen mit dem, was vorliegt: Nachweise, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilung. Daraus ergibt sich, welche Bereiche zuerst dran sind und wie viele Termine es braucht.
- Inhalte aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, nicht aus einer Themenliste
- Durchführung vor Ort oder digital, mit Verständniskontrolle
- Nachweise mit Datum, Thema und Unterschrift, von Ihnen fortschreibbar

Antwort innerhalb eines Werktags. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.








