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BAFA Förderung: Der komplette Leitfaden für Unternehmen

Erfahren Sie alles über die BAFA Förderung: von den Voraussetzungen über den Antragsprozess bis hin zu praktischen Tipps für eine erfolgreiche Bewilligung. Bis zu 80 % Ihrer Beratungskosten können erstattet werden.

Verinorm Redaktion12 Min. Lesezeit
Dokumente und Formulare für einen BAFA Förderantrag auf einem Schreibtisch

Was ist die BAFA Förderung?

Die BAFA Förderung, offiziell das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU", ist eine staatliche Zuschussleistung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Deutschland.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit von KMU durch professionelle Beratungsleistungen nachhaltig zu stärken. Der Staat übernimmt dabei einen erheblichen Teil der anfallenden Beratungskosten, nämlich bis zu 80 % in den neuen Bundesländern und bis zu 50 % in den alten Bundesländern.

Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) getragen.

Wer kann die BAFA Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Unternehmenssitz: Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben.
  • Unternehmensgröße: Es dürfen maximal 249 Beschäftigte vorhanden sein und der Jahresumsatz darf 50 Mio. Euro bzw. die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Gründungszeitpunkt: Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gegründet sein. Für Jungunternehmen (max. 2 Jahre alt) gelten besondere Konditionen.
  • Wirtschaftliche Tätigkeit: Es muss eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit als Haupterwerb ausgeübt werden.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (im Sinne der EU-Definition), Unternehmen der Beratungsbranche selbst sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt vom Standort des Unternehmens und seiner Größe ab:

KriteriumAlte BundesländerNeue Bundesländer
Förderquote50 %80 %
Max. Beratungskosten (Bemessungsgrundlage)3.500 €3.500 €
Maximaler Zuschuss1.750 €2.800 €

Die Bemessungsgrundlage beträgt maximal 3.500 Euro (netto) pro Beratung. Der Zuschuss wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es handelt sich also nicht um ein Darlehen, sondern um eine echte Kostenerstattung.

Für Jungunternehmen (nicht älter als zwei Jahre) kann in bestimmten Fällen eine zusätzliche Beratung gefördert werden.

Schritt-für-Schritt: Der Antragsprozess

Der BAFA-Antragsprozess gliedert sich in klar definierte Schritte. Wichtig ist die richtige Reihenfolge, denn die Beratung nicht vor der Antragstellung beginnen.

  1. Informationsgespräch bei einer Leitstelle: Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen ein kostenloses Informationsgespräch bei einer regionalen Leitstelle (z. B. IHK, HWK) führen. Für Bestandsunternehmen ist dies empfohlen, aber nicht verpflichtend.
  2. Online-Antrag beim BAFA: Der Förderantrag wird über das Online-Portal des BAFA gestellt. Hierfür benötigen Sie Unternehmensdaten, Handelsregisterauszug, ggf. den Nachweis des Informationsgesprächs und eine De-minimis-Erklärung.
  3. Bewilligung abwarten: Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach darf die Beratung beginnen.
  4. Beratung durchführen: Beauftragen Sie einen beim BAFA zugelassenen Berater (wie Verinorm) und führen Sie die Beratung durch. Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein.
  5. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Beratung reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis beim BAFA ein.
  6. Zuschuss erhalten: Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen.

Welche Beratungsleistungen werden gefördert?

Die BAFA fördert allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Konkret umfasst dies unter anderem:

  • Qualitätsmanagement: Einführung oder Weiterentwicklung von Managementsystemen nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und weiteren Normen.
  • Organisationsentwicklung: Optimierung von Geschäftsprozessen, Digitalisierung und strategische Neuausrichtung.
  • Personalmanagement: Personalplanung, Mitarbeiterentwicklung und Fachkräftesicherung.
  • Finanz- und Controlling-Beratung: Liquiditätsplanung, Kostenrechnung und Investitionsplanung.
  • Innovationsberatung: Produkt- und Dienstleistungsinnovation, Markterschließung.
  • Nachhaltigkeitsberatung: Umweltmanagement, Energieeffizienz und CSR-Strategien.

Nicht förderfähig sind reine Rechtsberatungen, steuerliche Beratungen, Gutachtertätigkeiten, Beratungen die ausschließlich Vermittlungszwecken dienen sowie Beratungen, die mit öffentlich geförderten Schulungsmaßnahmen verbunden sind.

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

Aus unserer langjährigen Erfahrung mit über 500 BAFA-Anträgen haben wir die wichtigsten Erfolgsfaktoren zusammengestellt:

  • Frühzeitig informieren: Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Antragsprozess. Die Beratung darf nicht vor der Bewilligung starten. Planen Sie daher entsprechend Vorlauf ein.
  • Vollständige Unterlagen: Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente (Handelsregisterauszug, De-minimis-Erklärung, ggf. Informationsgesprächsnachweis) vorliegen.
  • Klares Beratungsziel: Formulieren Sie ein konkretes Beratungsziel. Das BAFA prüft, ob die Beratung einen nachweisbaren Nutzen für Ihr Unternehmen hat.
  • BAFA-zugelassenen Berater wählen: Nur Beratungen durch beim BAFA registrierte Berater sind förderfähig. Verinorm ist als BAFA-zugelassener Berater anerkannt.
  • Fristen beachten: Halten Sie die 6-Monats-Frist für die Durchführung der Beratung ein und reichen Sie den Verwendungsnachweis zeitnah ein.
  • Eigenanteil einplanen: Auch mit Förderung müssen Sie einen Eigenanteil (20–50 %) tragen. Planen Sie diesen in Ihr Budget ein.

Wie Verinorm Ihnen helfen kann

Als BAFA-zugelassenes Beratungsunternehmen begleiten wir Sie durch den gesamten Förderprozess, von der Erstberatung bis zum Verwendungsnachweis. Unsere Leistungen umfassen:

  • Kostenlose Förderfähigkeitsprüfung: Wir prüfen vorab, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die BAFA-Förderung erfüllt.
  • Antragstellung: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Antragstellung und sorgen für vollständige Unterlagen.
  • Professionelle Beratung: Von der Einführung von Managementsystemen (ISO 9001, 14001, 45001 u. v. m.) über Prozessoptimierung bis hin zur strategischen Neuausrichtung.
  • Abwicklung: Wir kümmern uns um den Beratungsbericht und den Verwendungsnachweis.

Mit einer Erfolgsquote von 98 % bei BAFA-Anträgen und über 500 beratenen Unternehmen sind wir Ihr zuverlässiger Partner für geförderte Unternehmensberatung.

Nutzen Sie unseren kostenlosen BAFA-Check, um Ihre Förderfähigkeit unverbindlich prüfen zu lassen, oder kontaktieren Sie uns direkt für eine persönliche Erstberatung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die BAFA Förderung?
Die BAFA Förderung ist eine staatliche Zuschussleistung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie übernimmt bis zu 80 % der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert.
Wer kann die BAFA Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Deutschland, maximal 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro. Das Unternehmen muss bereits gegründet sein und eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit als Haupterwerb ausüben.
Wie hoch ist die BAFA Förderung?
In den alten Bundesländern werden bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert (max. 1.750 €), in den neuen Bundesländern bis zu 80 % (max. 2.800 €). Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 € netto pro Beratung.
Wie beantrage ich die BAFA Förderung?
Der Antrag wird über das Online-Portal des BAFA gestellt. Zunächst führen Jungunternehmen ein Informationsgespräch bei einer Leitstelle (z. B. IHK). Dann wird der Online-Antrag eingereicht, die Bewilligung abgewartet, die Beratung durchgeführt und der Verwendungsnachweis eingereicht.
Welche Beratungsleistungen werden durch die BAFA gefördert?
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, z. B. Qualitätsmanagement (ISO 9001, 14001, 45001), Organisationsentwicklung, Personalmanagement, Innovationsberatung und Nachhaltigkeitsberatung.
Wie lange dauert der BAFA Antragsprozess?
Nach Einreichung des Antrags erfolgt die Bewilligung durch das BAFA. Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen ausgezahlt.

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