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Kurz gesagt
Die BAFA-Förderung für Ihre Unternehmensberatung geht weiter. Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist bis Ende 2028 verlängert. Ihr Zuschuss bleibt gleich: 50 % der Beratungskosten in den alten und 80 % in den neuen Bundesländern.
Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 wird es einfacher:
- Kein Pflichttermin mehr beim Regionalpartner, etwa bei IHK oder Handwerkskammer.
- Zahlungsnachweis aus dem Online-Banking: Eine Umsatzanzeige reicht.
- Nur noch zwei Unterschriften statt mehrerer Formulare.
Eine Sache müssen Sie vorbereiten: Ab 2027 melden Sie sich für den Antrag mit einem ELSTER-Konto oder einer BundID an.
Was ab 2027 für Sie einfacher wird
Kein Pflichttermin beim Regionalpartner
Bisher mussten junge Unternehmen, die noch kein Jahr am Markt waren, ein Gespräch bei einem Regionalpartner führen und eine Bestätigung nachreichen. Für Anträge ab 2027 entfällt das. Ein Termin weniger und ein Dokument weniger, das am Ende fehlen kann.
Zahlung per Online-Banking nachweisen
Der Zuschuss wird ausgezahlt, nachdem Sie die Beratungsrechnung bezahlt haben. Als Nachweis genügt künftig eine Umsatzanzeige, die Sie im Online-Banking erzeugen. Darauf müssen Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum stehen.
Zwei Dinge sollten Sie trotzdem beachten. Bewahren Sie den Kontoauszug auf, denn das BAFA kann ihn bei Bedarf anfordern. Und überweisen Sie die Rechnung vom Firmenkonto: Barzahlung oder Verrechnung werden nicht gefördert.
Nur noch zwei Unterschriften
Die Erklärungen, die bisher als eigene Formulare dazukamen, stecken jetzt im Verwendungsnachweis. Sie unterschreiben am Ende nur noch zwei Dokumente: den Verwendungsnachweis und den Beratungsbericht. Den Bericht erstellen wir, den Verwendungsnachweis stellen wir mit Ihnen zusammen.
Das müssen Sie vorbereiten: ELSTER-Konto oder BundID
Ab Januar 2027 brauchen alle Unternehmen für den Antrag eine digitale Anmeldung. Sie haben zwei Möglichkeiten: ein ELSTER-Konto oder eine BundID.
Viele Unternehmen haben ELSTER schon, weil sie darüber ihre Steuererklärungen abgeben. Klären Sie, wer bei Ihnen Zugriff hat. Liegt der Zugang nur bei der Steuerkanzlei, fehlt er im entscheidenden Moment.
Wer noch keinen Zugang hat, sollte ihn jetzt einrichten. Bei ELSTER kommt ein Teil der Zugangsdaten per Post, das dauert ein paar Tage. Das BAFA hat weitere Details zur Anmeldung angekündigt. Sobald sie vorliegen, ergänzen wir sie hier.
Was gleich bleibt
Ihr Zuschuss hängt davon ab, wo die beratene Betriebsstätte liegt:
| Standort | Zuschuss | höchstens |
|---|---|---|
| Alte Bundesländer und Berlin | 50 % | 1.750 € |
| Neue Bundesländer | 80 % | 2.800 € |
Gefördert werden Beratungskosten bis 3.500 € je Beratung. Für die Region Leipzig gilt der Satz der alten Bundesländer, für die Regionen Lüneburg und Trier der Satz der neuen.
Außerdem bleibt:
- Erst der Antrag, dann der Vertrag. Sie unterschreiben den Beratungsvertrag erst, wenn die Bestätigung der Leitstelle vorliegt, dass die Beratung beginnen kann. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung.
- Sie zahlen zuerst. Sie begleichen die Rechnung, der Zuschuss wird nach dem Verwendungsnachweis erstattet.
- Die Zertifizierung zahlen Sie selbst. Gefördert wird die Beratung. Audit und Zertifikat der Zertifizierungsstelle sind nicht förderfähig.
- Zwei Beratungen pro Jahr, fünf insgesamt. Gezählt wird seit 2023. Wer schon Förderungen genutzt hat, hat entsprechend weniger übrig.
Jetzt beantragen oder bis Januar warten?
Die Beratung soll bald starten
Dann stellen Sie den Antrag jetzt. Zuschuss und Höchstbetrag sind 2026 und 2027 gleich, Warten bringt Ihnen nichts.
Ihr Unternehmen ist noch kein Jahr am Markt
Bei einem Antrag bis Ende 2026 brauchen Sie noch den Termin beim Regionalpartner. Ab Januar entfällt er. Wenn Ihr Projekt ein paar Wochen Zeit hat, kann sich das Warten lohnen.
Sie haben 2026 schon zwei Förderungen beantragt
Dann ist Ihr Kontingent für dieses Jahr ausgeschöpft. Ein Antrag ab dem 1. Januar 2027 zählt für das neue Jahr.
Für 2028 rechtzeitig planen
Das Programm endet am 31. Dezember 2028. Bis dahin muss die Abrechnung eingereicht sein, egal wann Sie den Antrag gestellt haben. Normalerweise haben Sie nach der Bestätigung der Leitstelle sechs Monate Zeit für Beratung und Abrechnung. Bei Anträgen ab Mitte 2028 wird dieses Zeitfenster immer kürzer.
Unser Rat: Beratungen, die 2028 gefördert werden sollen, im ersten Halbjahr beantragen.
So läuft die Förderung mit Verinorm
Den größten Teil des Papierkrams übernehmen wir. Bei Ihnen bleibt wenig.
Das erledigen Sie
- ELSTER-Konto oder BundID bereithalten
- den Antrag im eigenen Namen absenden, wir bereiten ihn mit Ihnen vor
- den Beratungsvertrag erst unterschreiben, wenn die Bestätigung der Leitstelle da ist
- die Rechnung überweisen und die Umsatzanzeige speichern
- Verwendungsnachweis und Beratungsbericht unterschreiben
Das übernehmen wir
- kostenlose Prüfung der Förderfähigkeit vor dem Antrag
- Unterstützung bei Antrag und Unterlagen
- die Beratung, zugeschnitten auf den geförderten Rahmen von höchstens 40 Stunden
- den Beratungsbericht für den Verwendungsnachweis
- die Begleitung bis zur Auszahlung des Zuschusses
Gefördert wird zum Beispiel der Aufbau Ihres Managementsystems nach ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001. Auch die Begleitung bei der Umstellung auf die ISO 9001:2026 kann gefördert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Was Beratung und Zertifizierung nach Förderung kosten, zeigt unser ISO-9001-Komplettpaket.
Ob Ihr Unternehmen gefördert werden kann, sehen Sie in zwei Minuten im kostenlosen BAFA-Check. Alles zur Förderung im Überblick steht auf unserer Seite zur BAFA-Förderung.
Stand und Quellen
Stand: 29. Oktober 2026. Grundlage sind die Programmseite des BAFA und das Merkblatt zu Zuschuss, Zahlung und Nachweis für Anträge ab 2027. Sobald das BAFA weitere Details veröffentlicht, aktualisieren wir diesen Beitrag.


